EU – Maßnahmenpaket sustainable finance

Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das dazu beitragen soll, den Geldfluss für nachhaltige Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union zu verbessern.

  • EU Taxonomy Climate Delegated Act:
    Dieser zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen zu unterstützen, indem definiert wird, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der Umweltziele der EU beitragen. [Anmerkung: Der Begriff Taxonomy wird hier NICHT im Sinne des Begriffs “XBRL-Taxonomie” verwendet]
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Entwurf) Ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Fluss von Nachhaltigkeitsinformationen an Finanzunternehmen und Investoren zu verbessern  (vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen)
  • Schließlich sollen sechs delegierte Änderungsgesetze über Treuhandpflichten, Anlage- und Versicherungsberatung sicherstellen, dass Finanzunternehmen, z.B. Berater, Vermögensverwalter oder Versicherer, Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Verfahren und ihre Anlageberatung für Kunden einbeziehen.

Von besonderer Bedeutung ist, dass die Zielgruppe der von der Corporate Sustainability Reporting Directive betroffenen Unternehmen weit über die Europa an den Börsen gelisteten Unternehmen (etwa knapp 6000) hinausgeht und auch “größere” Unternehmen – angeblich etwa 50.000 Unternehmen – betrifft.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung “Sustainable Finance and EU Taxonomy: Commission takes further steps to channel money towards sustainable activities@, 21.04.2021, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_1804