EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) angenommen, die die bestehenden Berichtspflichten nach der “non-financial reporting directive” ändern würde. Der Richtlinienvorschlag

  • erweitert den Anwendungsbereich auf alle großen Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter) sowie alle Unternehmen, die an geregelten Märkten notiert sind (außer börsennotierte Kleinstunternehmen),
  • erfordert die Prüfung der gemeldeten Informationen,
  • führt detailliertere Berichtspflichten und eine Berichtspflicht nach den verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein,
  • verlangt die Informationen in digitaler Form – “digital tagging” – , damit sie maschinenlesbar sind. In der Richtlinie wird dabei explizit auf das eingeführte “digital tagging” im Rahmen der Finanzberichtsdaten mit ESEF – European Single Electronic Format Bezug genommen (siehe Richtlinie aaO, Fußnote 15).

Nach diesem Vorschlag wird die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der technologischen Grundlage von iXBRL/ESEF erfolgen (Richtlinienentwurf, siehe Randziffer 48 sowie Artikel 19d).

Die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll zentral über den neuen European Single Access Point (ESAP) erfolgen.

Quelle: EU-Kommission, Mitteilung Sustainable finance package, 21.04.2021, https://ec.europa.eu/info/publications/210421-sustainable-finance-communication_en; EU-Kommission, Richtlinienentwurf, 21.04.2021, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021PC0189&from=EN