DVFA-Stellungnahme: Referentenentwurf zu Jahresfinanzberichten (ESEF)

Der Berufsverband der Investment Professional (DVFA e.V.), und hier die Kommission Unternehmensanalyse, deren Mitglied ich bin, hat mit Datum 16.10.2019 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie – Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte – Stellung genommen.

Die Ziele der EU-Richtlinie zur Verbesserung des Europäischen Kapitalmarktes sowie die zugehörige Automatisierung setzen valide Daten der Emittenten voraus; dies lässt sich ohne technisch sichergestellte Einhaltung von Einreichungs- und Validierungsregeln nicht erreichen!

Auszug aus der Stellungnahme der DVFA e.V., Kommission Unternehmensanalyse: “Wir schlagen daher vor im Rahmen des Gesetzes den Bundesanzeiger … zu ermächtigen, Vorschriften über die von den Emittenten einzuhaltenden “technischen Einreichungs- und Validierungsregeln” zu erlassen. § 328 HGB zu erweitern, wonach diese “technische Einreichungs- und Validierungsregeln” im Rahmen der Offenlegung einzuhalten sind, sowie dem Bundeszeiger in § 329 HGB das Recht und die Verpflichtung aufzuerlegen, die ESEF-Daten auf Einhaltung der Einreichungs- und Validierungsregeln zu prüfen und diese ggf. zurückzuweisen.

DVFA e.V., Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums der Finanzen – Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenz-richtlinie – Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte vom 16.10.2019