Der Berufsverband der Investment Professional (DVFA e.V.), und hier die Kommission Unternehmensanalyse, deren Mitglied ich bin, hat mit Datum 16.10.2019 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie – Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte – Stellung genommen.
Die Ziele der EU-Richtlinie zur Verbesserung des Europäischen Kapitalmarktes sowie die zugehörige Automatisierung setzen valide Daten der Emittenten voraus; dies lässt sich ohne technisch sichergestellte Einhaltung von Einreichungs- und Validierungsregeln nicht erreichen!
Auszug aus der Stellungnahme der DVFA e.V., Kommission Unternehmensanalyse: “Wir schlagen daher vor im Rahmen des Gesetzes den Bundesanzeiger … zu ermächtigen, Vorschriften über die von den Emittenten einzuhaltenden “technischen Einreichungs- und Validierungsregeln” zu erlassen. § 328 HGB zu erweitern, wonach diese “technische Einreichungs- und Validierungsregeln” im Rahmen der Offenlegung einzuhalten sind, sowie dem Bundeszeiger in § 329 HGB das Recht und die Verpflichtung aufzuerlegen, die ESEF-Daten auf Einhaltung der Einreichungs- und Validierungsregeln zu prüfen und diese ggf. zurückzuweisen.”