EFRAG übermittelt nach Abschluss der öffentlichen Konsultation den ersten Teil der Draft-ESRS an die EU-Kommission
EFRAG hat den ersten Teil der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Entwurf an die EU-Kommission übergeben. Darin sind die Ergebnisse aus der öffentlichen Konsulation im Sommer 2022 eingearbeitet. Die Verabschiedung der Standards mittels “delegated acts” ist für Juni 2023 vorgesehen.
Zukünftiger European Single Access Point (ESAP) – Richtlinienentwurf der EU Kommission
In der vergangenen Woche, am 25.11.2021, hat die EU Kommission ein umfassendes Massnahmenpaket verabschiedet mit dem Ziel die Transparenz von Firmen- und Handelsdaten zu verbessern. Ein Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes sind die nun vorliegenden Richtlinienentwürfe zum European Single Access Point (ESAP). Unter anderem soll hier eine zentrale Zugriffsmöglichkeit auf die verpflichtenden ESEF-Jahresfinanzberichte aller kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU geschaffen werden. Zudem ist das neue Portal auch für die zentrale zukünftige Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsdaten (ESG-Daten) vorgesehen.
Mit diesem EU-Portal wird die neue Strategie flankiert, Daten in strukturierter Form maschinenlesbar bereitzustellen und dies mit einer visuellen Darstellung der Daten zu verknüpfen (xHTML, inlineXBRL).
ESAP soll im Jahr 2024 unter Verantwortung der European Securities and Markets Authority (ESMA) in Betrieb gehen.
Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das dazu beitragen soll, den Geldfluss für nachhaltige Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union zu verbessern.
EU Taxonomy Climate Delegated Act: Dieser zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen zu unterstützen, indem definiert wird, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der Umweltziele der EU beitragen. [Anmerkung: Der Begriff Taxonomy wird hier NICHT im Sinne des Begriffs “XBRL-Taxonomie” verwendet]
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Entwurf) Ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Fluss von Nachhaltigkeitsinformationen an Finanzunternehmen und Investoren zu verbessern (vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen)
Schließlich sollen sechs delegierte Änderungsgesetze über Treuhandpflichten, Anlage- und Versicherungsberatung sicherstellen, dass Finanzunternehmen, z.B. Berater, Vermögensverwalter oder Versicherer, Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Verfahren und ihre Anlageberatung für Kunden einbeziehen.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Zielgruppe der von der Corporate Sustainability Reporting Directive betroffenen Unternehmen weit über die Europa an den Börsen gelisteten Unternehmen (etwa knapp 6000) hinausgeht und auch “größere” Unternehmen – angeblich etwa 50.000 Unternehmen – betrifft (mehr Informationen).
EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) angenommen, die die bestehenden Berichtspflichten nach der “non-financial reporting directive” ändern würde. Der Richtlinienvorschlag
erweitert den Anwendungsbereich auf alle großen Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter) sowie alle Unternehmen, die an geregelten Märkten notiert sind (außer börsennotierte Kleinstunternehmen),
erfordert die Prüfung der gemeldeten Informationen,
führt detailliertere Berichtspflichten und eine Berichtspflicht nach den verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein,
verlangt die Informationen in digitaler Form – “digital tagging” – , damit sie maschinenlesbar sind. In der Richtlinie wird dabei explizit auf das eingeführte “digital tagging” im Rahmen der Finanzberichtsdaten mit ESEF – European Single Electronic Format Bezug genommen (siehe Richtlinie aaO, Fußnote 15).
Nach diesem Vorschlag wird die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der technologischen Grundlage von iXBRL/ESEF erfolgen (Richtlinienentwurf, siehe Randziffer 48 sowie Artikel 19d).
DVFA-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission “European Single Access Point (ESAP)” – 2021
Zur Konsultation der der EU-Kommission im Januar 2021 zur Errichtung eines “European single access point (ESAP) for financial and non-financial information publicly disclosed by companies” hat die DVFA e.V. Stellung genommen. Die Kommission Unternehmensananlyse, der auch ich angehöre, hat dazu eingehend Stellung genommen. Die Stellungnahmen der verschiedenen Stakeholder sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar.
Ausschnitt unserer Stellungnahme:
“Actually, it is relatively inefficient to use regulators` portals to gather information. Therefore financial analyzer are avoiding using such portals. In order to radically increase the transparency of capital market information, automation is one key – among others. This means that ESAP should provide appropriate interfaces to access ESAP by computer programs and to download the information automatically. In addition, we recommend the EU commission to carefully investigate actual ESEF-obstacles. For example, “valid ESEF data” is another key to increase capital market transparency in the EU. However today ESEF data usably are not NOT VALIDATED at the OEMs. Although this is technically possible. validation (for example XBRL-validation) is mandatory for filing XBRL reports at the US SEC, since it`s beginning . At this point, one key obstacle is that the ESEF mandate does NOT include a mandate for the OEM to validate ESEF data. In addition, the technical implementation could be simplified by setting up a “open source ESEF validation engine”, which OEM have to integrate in to their national platforms. This would guarantee valid data, using the same validation rules EU-wide. In addition, this would be cost efficient for OEMs.“
DVFA-Kommission Unternehmensanalyse: Qualität der Quartalsberichterstattung aus Analystensicht
Vor dem Hintergrund veränderter Vorschriften zur reduzierten Form der Quartalsreporting-Pflicht auf europäischer Ebene hat die DVFA-Kommission “Unternehmensanalyse”, deren Mitglied ich bin, für die Geschäftsquartale Q1 bis Q3 2019 eine Befragung bei in Deutschland tätigen Investment Professionals durchgeführt. Untersuchungsgegenstand waren die Anforderungen bzw. der Informationsbedürfnisse der Kapitalmarktteilnehmer und die Erfüllung dieser Anforderungen bzw. Informationsdefizite.
DVFA-Stellungnahme: Referentenentwurf zu Jahresfinanzberichten (ESEF)
Der Berufsverband der Investment Professional (DVFA e.V.), und hier die Kommission Unternehmensanalyse, deren Mitglied ich bin, hat mit Datum 16.10.2019 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie – Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte – Stellung genommen.
Die Ziele der EU-Richtlinie zur Verbesserung des Europäischen Kapitalmarktes sowie die zugehörige Automatisierung setzen valide Daten der Emittenten voraus; dies lässt sich ohne technisch sichergestellte Einhaltung von Einreichungs- und Validierungsregeln nicht erreichen!
Auszug aus der Stellungnahme der DVFA e.V., Kommission Unternehmensanalyse: “Wir schlagen daher vor im Rahmen des Gesetzes den Bundesanzeiger … zu ermächtigen, Vorschriften über die von den Emittenten einzuhaltenden “technischen Einreichungs- und Validierungsregeln” zu erlassen. § 328 HGB zu erweitern, wonach diese “technische Einreichungs- und Validierungsregeln” im Rahmen der Offenlegung einzuhalten sind, sowie dem Bundeszeiger in § 329 HGB das Recht und die Verpflichtung aufzuerlegen, die ESEF-Daten auf Einhaltung der Einreichungs- und Validierungsregeln zu prüfen und diese ggf. zurückzuweisen.”
DVFA-Kommission Unternehmensanalyse: Unternehmensbewertungen – Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch
Die Kommission Unternehmensanalyse der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hat im Oktober 2018 folgenden Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch veröffentlicht:
Beitrag in der Börsenzeitung: IFRS-Konzernabschluss schon bald mit iXBRL – Digitale Transformation der Finanzberichterstattung mit Hindernissen
“Die digitale Transformation steht den traditionellen Prozessen, beginnend mit der Erstellung des Konzernabschlusses, der Prüfung, der Publikation bis hin zur Nutzung durch die Investment Professionals bevor. Sicher, es gibt Konzernabschlüsse im PDF-Format zum Download, in Tabellenkalkulationen aufbereitete Bilanzen für Investoren, kostenpflichtige Datenbanken für Investment Professionals doch durchgängige, effiziente Prozessketten sehen anders aus. Volkswirtschaftlich ist das ineffizient. Die Transparenz von Finanzinformationen und ihre effiziente Nutzbarkeit ist eine zentrale Voraussetzung, um alle Emittenten von Wertpapieren gleichberechtigt und kostengünstig mit Kapital zu versorgen. Zu den betroffenen etwa 7 500 Unternehmen in Europa zählen auch Small- und Mid-Cap-Unternehmen, deren Daten in den einschlägigen Datenbanken eher weniger umfassend und weniger aktuell enthalten sind.”
Die gewünschten volkswirtschaftlichen Effekte werden sich nur insoweit einstellen, als dass die digitale Transformation die Datennutzer, die Investment Professionals und Investoren tatsächlich erreicht. Zudem muss die Versorgung mit Finanzinformationen, die anschlieÞende Informationsanalyse und Nutzung der Daten, eine Eigendynamik bekommen, die daraus resultiert, dass die einzelnen Transformationseffekte der Beteiligten sich gegenseitig verstärken.“
Welche Erfolgsfaktoren dabei wesentlich sind, lesen Sie in meinem Beitrag in der Börsen-Zeitung: